A L L E S H A T S E I N E N W E R T
Hier ist die Bröschure "Alles hat seinen Wert" der BDVI erhältlich.
ALLES HAT SEINEN WERT
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in der Wertermittlung
GRUNDSTÜCKSKOMPETENZ
+ WERTERMITTLUNG
= WERTERMITTLUNGPLUS
Das Verkaufen, Beleihen und Vererben von Grundstücken und Gebäuden ist regelmäßig
mit der Frage nach dem Wert dieser „unbeweglichen Wirtschaftsgüter“ verbunden.
Wertermittlung erfordert Sachverstand.
Richten Sie derartige Fragen an Experten, die das Bauen von Grund auf kennen und denen Sie vertrauen können: An Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI).
ÖbVI begleiten, als mit hoheitlichen Aufgaben beliehene Freiberufler im Vermessungswesen, das Bauen von der Planung bis zur Nutzung.
Auch in der Wertermittlung verwenden sie diese umfassenden Kenntnisse.
ÖbVI stehen für eine unabhängige qualifizierte Dienstleistung – auch in der Wertermittlung.
Als kompetente Partner von Behörden und privaten Auftraggebern sind sie landesweit aktiv.
Der BDVI e.V. ist die Berufsvertretung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Deutschland.
VERKEHRSWERT IST MARKTWERT IST WIRTSCHAFTSWERT
ÖbVI für nutzungsbezogene Immobilienwertermittlung
Fundierte Ermittlungen zu individuellen Grundstückseigenschaften sind unverzichtbar, wenn es um die einzelne Immobilie geht. In Wertgutachten geht die Tätigkeit der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) weit über das technische Erfassen der Gebäudeeigenschaften und die sachverständige Beurteilung der Lage hinaus.
ÖbVI sind Partner von Investoren und Eigentümern
- bei Kauf und Verkauf der Immobilie
- in Beleihungsangelegenheiten
- bei der Genehmigungsplanung
- während der Realisierung des Bauvorhabens
- bei der Entwicklung einer wirtschaftlichen Nutzung der Immobilie
Die dabei gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen sind für die Ermittlung von Beleihungswerten
und der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Immobilie unverzichtbar.
Jede Wertermittlung durch den ÖbVI ist auch eine Aussage über den zukünftigen nutzungsbezogenen Marktwert des Objektes.
WERTERMITTLUNG FÜR DIE BAULEITPLANUNG UND UMLEGUNG
ÖbVI für planungsbezogene Immobilienwertermittlung
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) begleiten Projektentwicklungen in ländlichen und städtischen Räumen vom Beginn (Datenerfassung) bis zum Abschluss (Bestandsdokumentation).
Dabei werden regelmäßige Gutachten für
- Wertanalysen
- Kostenaufstellungen
- An- und Verkaufspreise
- Ablöse- und Ausgleichsbeträge
- Entschädigungsleistungen
bezogen auf
- bebaute und unbebaute Gundstücke
- grundstücksgleiche Rechte
- Lasten und Beschränkungen
erstellt. Für Prüfungs- und Verhandlungsphasen können verschiedene Variantenberechnungen zur Entscheidungsfindung durchgeführt werden.
ÖbVI nutzen ihre berufsspezifische Kenntnisse im Grundstücks-, Planungs- und Baurecht auch in der Immobilienwertermittlung.
STADTERNEUERUNG
ÖbVI als Sachverständige im Besonderen Städtebaurecht
Als Folge des demographischen Wandels in Deutschland ist ein verantwortungsvoller und intelligenter Umgang mit Grund und Boden unerlässlich.
Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) vereinen in ihren Tätigkeitsfeldern wesentliche Parameter, die für die Stadterneuerung von Bedeutung sind:
Bodenordnung
- Optimierung von Umstrukturierungsgebieten
- bestmögliche Flächenaufteilung
- Interessenausgleich zwischen den Beteiligten
Wertermittlung
- Ermittlung wertbeeinflussender Merkmale
- Anpassung des Wertermittlungsverfahrens an gegebene Umstände
- Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungswerten
Bestandsnachweis
- digitale und analoge Geodaten als Planungsgrundlage
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse
- Prognose der Stadtumbauauswirkungen
Beratung
- Darstellung wertmäßiger Veränderungen
- Rechtliche und fachliche Beurteilungen
- Vermittlung zwischen den beteiligten Parteien
ÖbVI konkretisieren Stadterneuerung grundstücksbezogen.
GRUNDBESITZ IN STEUER UND BILANZ
ÖbVI als Partner in Fragen der steuerlichen Wertermittlung
Sowohl in steuerlichen als auch in bilanztechnischen Fragestellungen ist eine differenzierte Analyse des Grundvermögens von erheblicher finanzieller Bedeutung.
Abweichend von pauschalierten Steuer- oder Buchwerten führt in vielen Fällen ein Verkehrswert in einem qualifizierten Wertgutachten zu finanziellen Vorteilen für den Grundeigentümer.
In allen Belangen der Immobilienübertragung (Erbschaft, Schenkung, Verkauf .....) beraten und betreuen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durch eine sachgerechte Bedarfsbewertung.
Vor Anfertigung eines Gutachtens prüfen und beraten ÖbVI, ob sich der damit verbundene
Kostenaufwand im Hinblick auf den voraussichtlichen Steuereffekt rechnet.
ÖbVI sind von den Finanzbehörden anerkannte Sachverständige.
EXPERTENWISSEN FÜR GRUND UND BODEN
ÖbVI als beliehene Freiberufler in der Wertermittlung
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind für die Beurkundung von Tatbeständen an Grund und Boden beliehene Freiberufler. Aus der Mitwirkung der ÖbVI an allen Phasen des Grundstückverkehrs und des Baugeschehens sowie aus ihren regionalen Tätigkeitsschwerpunkten
resultiert eine besondere Kenntnis der Tendenzen bezüglich der örtlichen Grundstücksteilmärkte.
In der Immobilienwertermittlung sind spezielle Kenntnisse über die Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken gefordert. Dank ihres technischen und rechtlichen Expertenwissens sind ÖbVI als Sachverständige hier besonders geeignet und entsprechend anerkannt.
Auf Grund der öffentlichen Bestellung, der Berufspflicht und des Standesbewusstseins ist sichergestellt, dass die ÖbVI stets unabhängig, gewissenhaft und unparteiisch handeln.
Immobilienwertermittlung durch ÖbVI – fachkompetente Beratung aus einer Hand.
DER GRUND AUF DEM WIR STEHEN
ÖbVI und ihre Berufung
Die Kompetenzen in der Immobilienwertermittlung basiert bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) auf der Ausbildung.
Die Zulassungsvoraussetzungen für den Beruf umfassen neben den vermessungstechnischen Fachgebieten auch den gesamten Immobilienbereich:
Zum Inhalt der Universitätsausbildung
(1.Staatsexamen – „Dipl.-Ing.“) gehören u.a.
- Rechtskunde
- Grundstücksbewertung
- Bodenordnung
- Städtebau
- Bautechnik
- Verkehrsplanung
Im Zuge des Referendarausbildung
(2.Staatsexamen – „Assessor des Liegenschafts- und Vermessungswesens“)
werden diese Grundlagen vertieft, um den Aspekt des Verwaltungsrechts ergänzt und praktisch erprobt.
ÖbVI sind durch zwei Staatsprüfungen doppelt qualifizierte Sachverständige in Immobilienangelegenheiten.
BUNDESWEITES NETZWERK
ÖbVI arbeiten im Verbund
Der BDVI e.V. als Berufsverband der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, hat in eigenes Kompetenzzentrum zur Immobilenwertermittlung (BKImmo e.V.) eingerichtet, in dem sich die ÖbVI durch Seminare, Veröffentlichungen und ein Expertennetzwerk kontinuierlich weiterbilden und somit auch mit den neuesten Entwicklungen in der Immobilienbranche vertraut sind.
Die Fähigkeit zur Kooperation ist in der Zukunft ein entscheidender Erfolgsfaktor.
Dies gilt nicht nur für die Informationsbeschaffung bei komplexer werdenden Aufgaben, sondern auch für die Einbeziehung von Fachwissen anderer Disziplinen, das in der notwendigen Qualität nur durch ein professionelles Netzwerk kurzfristig und kostengünstig zusammengeführt werden kann.
Das BDVI Kompetenzzentrum Immobilienwertermittlung stellt eine hierfür zugeschnittene Plattform bereit.
ÖbVI greifen auf das gebündelte Know-how des BKImmo-Kompetenzzentrums zurück und sind über dieses Netzwerk Ihr Ansprechpartner für bundesweite Projekte.
ÖFFENTLICH BESTELLTE VERMESSUNGSINGENIEURE
Beratung
Grundstücksvermessung
- Lagepläne
- Grenzfeststellungen
- Teilungs- / Zerlegungsvermessungen
- Baulasten
- Gebäudeeinmessungen
Ingenieurvermessung
- Absteckungen
- Trassierungen
- Bestandspläne
- Leitungskataster
- Wohn- und Gewerbeflächenaufmaß
Wertermittlung
- Verkehrswertgutachten
- Stadterneuerung
- Steuer und Bilanz
- Beleihung und Finanzierung
Bodenordnung
- Umlegungen
- Flurbereinigungen
- Bauleitplanung
- Besonderes Städtebaurecht
Geoinformation
- Datenerfassung
- Betreuung und Analyse
Quelle:
www.bdvi.de/download/broschueren/alles_hat_seinen_wert.pdf