H A U S B A U
Bauvoranfrage
- Schaffung einer kompletten Planungsgrundlage
- Projekteintragung mit:
- Abstandflächenberechnung
- Berechnung und Nachweis der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Grundflächenzahl (GRZ)
- Vollgeschossigkeitsnachweise
- Höhenbescheinigungen (Hochhaus, Gebäude mittlerer Höhe usw.)
Umfang und Berechnungen richten sich nach den vom Architekten zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen bzw. den Anforderungen der Bauordnungsämter. Deshalb kann in vielen Fällen auf eine Höhenaufnahme, Abstandflächen-, GRZ-, GFZ- und Vollgeschossig-keitsberechnung sowie auf die Höhenbescheinigung verzichtet werden.
Wir klären in einem Gespräch mit Ihnen, dem Architekten und dem Bauamt die Vorgehensweise und den Umfang im Vorfeld ab. So wird für alle Beteiligte die beste und schnellste aber auch eine preisgünstige Lösung gefunden.
Bauantrag
- Schaffung einer kompletten Planungsgrundlage
- Projekteintragung mit:
- Abstandflächenberechnung
- Berechnung und Nachweis der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Grundflächenzahl (GRZ)
- Vollgeschossigkeitsnachweise
- Höhenbescheinigungen (Hochhaus, Gebäude mittlerer Höhe usw.)
- öffentlich-rechtliche Absicherung von baurechtswidrigen Zuständen
- Absicherung einer fehlenden Zuwegung (Zuwegungsbaulast)
- Absicherung von Abstandflächenüberschreitungen (Abstandsflächenbaulast)
- Absicherung von fehlenden Stellplätzen auf einem anderen Grundstück (Stellplatzbaulast)
- Absicherung eines Bauvorhabens auf zwei Grundstücken (Vereinigungsbaulast)
- weitere Absicherungen (z.B. Bauverbot, Anbaugebot an eine Grundstücksgrenze)
amtlicher Lageplan zur Eintragung von Grunddienstbarkeiten
- Wegerecht
- Leitungsrechte
Abgeschlossenheitsbescheinigung Absteckungsarbeiten
- Absteckung für den Tiefbau mit Höhenfestpunkt
- Absteckung für den Hochbau mit Sicherung der Gebäudeeckpunkte auf Schnurgerüste
- Trassenabsteckung (Kanalbau und Straßenachsen)
Sockelbescheinigung gemäß § 81 LBau O NRW
- Amtliche Sockelbescheinigung
- Höhenbescheinigung
- Einhaltung der Gebäudeumrißlinien
Katastermäßige Gebäudeeinmessung gemäß Vermessungs- und Katastergesetz
Erfüllung der gesetzlichen Auflage gemäß Auflage im Bauschein nach Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme zur Fortführung der Katasterkarten
Einmessungsbescheinigung